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Kundeninformationen

zur Online-Bestellung zum Abholen · Stand: Oktober 2026

Anbieter

Melissa Bar & Restaurant, Inhaber Ervis Dalipaj
Heynestraße 30, 90443 Nürnberg
Telefon: 0911 47862300

So kommt der Vertrag zustande

Du legst Speisen und alkoholfreie Getränke in den Warenkorb, wählst eine Abholzeit und gibst Name, E-Mail und Telefonnummer an. Bis zum Absenden kannst du alles im Warenkorb prüfen und ändern: Mengen mit Plus und Minus, Angaben direkt in den Feldern. Mit dem Knopf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibst du ein verbindliches Angebot ab. Den Eingang zeigen wir dir sofort mit einer Bestellnummer an. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir deine Bestellung annehmen. Das siehst du direkt auf der Seite. Lehnen wir ab, kommt kein Vertrag zustande.

Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern deine Bestellung 30 Tage, danach wird sie automatisch gelöscht. Abrufen kannst du sie bei uns nicht, bitte merke dir deine Bestellnummer.

Preise und Bezahlung

Alle Preise sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Es fallen keine Liefer- oder Versandkosten an: wir liefern nicht, du holst im Lokal ab. Bezahlt wird bei der Abholung im Lokal.

Alkohol

Alkoholische Getränke kann man nicht online bestellen. Bei der Abholung kannst du sie im Lokal dazukaufen. Bier, Wein und Sekt geben wir ab 16 Jahren ab, Spirituosen und Mischgetränke damit ab 18 Jahren. Wer jung aussieht, zeigt bitte seinen Ausweis.

Kein Widerrufsrecht

Für Speisen und Getränke, die wir für deinen Abholtermin frisch zubereiten, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 9 BGB). Wenn du etwas ändern oder absagen möchtest, ruf uns bitte möglichst früh an.

Allergene

Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen stehen bei jedem Gericht (antippen). Wo keine Angabe steht oder du unsicher bist, frag uns bitte vor der Bestellung: 0911 47862300.

Wenn mit deinem Essen etwas nicht stimmt

Du hast ein Recht auf Essen, das so ist, wie du es bestellt hast: vollständig, richtig zubereitet und einwandfrei. Das Gesetz nennt das Gewährleistung. So läuft es bei uns:

Warum unten „mindestens zwei Jahre“ steht: Die EU schreibt diese Mitteilung einheitlich für alles vor, was online gekauft wird, auch für Essen. Zwei Jahre sind die längste Frist, um einen Mangel geltend zu machen. Bei frisch zubereitetem Essen zählt, ob es bei der Übergabe in Ordnung war. Melde dich darum bitte so schnell wie möglich. Deine gesetzlichen Rechte gelten in jedem Fall unverändert.

Die harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union über das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I):

Amtliche EU-Mitteilung Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Mitteilung in voller Größe öffnen · Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien